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Sicherheitskräfte müssen den Zugang zu Kliniken kontrollieren

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Sicherheitskräfte müssen den Zugang zu Kliniken kontrollieren

Aus der Praxis

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Dr. med. Hans-Albert Gehle: Krankenhäuser benötigen dafür eine Finanzierung

Köln. Angesichts der jüngsten Gewaltausübungen gegen Mitarbeiter eines Essener Krankenhauses fordert der Marburger Bund NRW/RLP den Gesetzgeber auf, den Kliniken die Gelder zur Verfügung zu stellen, die sie für die Einstellung von Sicherheitskräften benötigen. „Das darf nicht aus den Kassenbeiträgen für die Bezahlung der Behandlungen von Patienten erfolgen und muss auch unabhängig von der sonstigen Krankenhausfinanzierung der Länder bezahlt werden“, fordert Dr. med. Hans-Albert Gehle, Vorsitzender des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz.

„Wir haben alle erlebt, dass im Laufe der Corona-Pandemie Sicherheitskräfte die Zugänge zu unseren Kliniken überwachten und so die Besucher steuerten. Wir müssen angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Pflegekräfte und Ärzte in den Kliniken den Zugang zu den Krankenhäusern konsequent kontrollieren“, betont Hans Gehle.

„Offensichtlich ist in unserer Gesellschaft die Hemmschwelle für aggressives oder beleidigendes Verhalten weiter gesunken. Die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Dass die Gewalt auch gegen pflegerische Mitarbeiter und ärztliche Kolleginnen und Kollegen eskaliert, dürfen wir gesellschaftlich nicht länger ignorieren. Es gibt eine spürbare und dauerhafte Zunahme von Gewaltereignissen im ärztlichen Alltag. Das belastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter massiv.“

„Fälle von verbaler und körperlicher Gewalt im Gesundheitswesen müssen konsequent angezeigt werden. Wir brauchen präventive Maßnahmen, um solche Gewaltakte verhindern zu können. „So müssen im Paragraphen 115 des Strafgesetzbuches auch Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte in Kliniken und Praxen aufgenommen werden. Nicht nur die Angriffe und der Widerstand gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter muss sanktioniert werden. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen besonders geschützt werden, denn gewalttätige Übergriffe im ärztlichen Alltag sind keine Kavaliersdelikte, sondern erhebliche Vergehen.“

Quelle: Marburger Bund

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