Worauf es bei der Einrichtung von Ethikkomitees ankommt
Compliance im Krankenhaus ist für viele Geschäftsleitungen vor allem eine Abwehrstrategie gegen Regressforderungen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder mediale Skandale. Man organisiert Abrechnungskontrollen, Datenschutzkonzepte und Richtlinienordner. Dieser Ansatz ist auch richtig, aber die Sichtweise geht nicht weit genug. Gerade dort, wo Entscheidungen existenziell werden – am Lebensende, bei Therapiebegrenzungen oder in hoch konflikthaften Behandlungssituationen –, greift diese Form der Regel- Compliance zu kurz. Recht bietet hier häufig nur den Rahmen, aber keine eindeutigen Antworten. Für Krankenhausleitungen entsteht daraus ein Risiko, das sich nicht allein juristisch managen lässt.
An diesem Punkt kommen klinische Ethikkomitees ins Spiel. Nicht als moralische Feigenblätter, sondern als Instrument strukturierter Entscheidungsfindung. Ethikkomitees ersetzen weder ärztliche Verantwortung noch rechtliche Prüfung. Ihr Wert liegt woanders: Sie machen Entscheidungsprozesse sichtbar, nachvollziehbar und dokumentierbar. Genau das ist für Compliance entscheidend.
Für manche Geschäftsleitung ist das ein unbequemer Gedanke. Denn Ethikberatung offenbart nicht nur medizinische Unsicherheiten, sondern auch Zielkonflikte zwischen Patientenwohl, Ressourcenknappheit und wirtschaftlichem Druck. Doch diese Konflikte existieren ohnehin. Die Frage ist nicht, ob sie auftreten, sondern, ob sie ungeordnet oder strukturiert bearbeitet werden. Unstrukturierte Entscheidungen sind aus Compliance-Sicht nämlich das größere Risiko.
Ethikkomitees systematisch nutzen
Krankenhäuser, die Ethikkomitees systematisch nutzen, profitieren doppelt. Behandlungsteams werden entlastet, weil Entscheidungen nicht isoliert getroffen werden müssen. Gleichzeitig entsteht eine Dokumentation, die im Streitfall belegt, dass Entscheidungen sorgfältig, interdisziplinär und verantwortungsbewusst abgewogen wurden. Für die Geschäftsleitung ist das kein ethischer Luxus, sondern ein Element organisatorischer Selbstabsicherung, also ein Compliance-Instrument.
Gefährlich wird es dort, wo Ethikkomitees lediglich symbolisch existieren. Ein Gremium ohne klare Einbindung, ohne definierte Schnittstellen zur Rechts- und Compliance-Funktion, erzeugt Scheinsicherheit. Ebenso problematisch ist der Irrtum, eine Ethikempfehlung könne rechtliche Verantwortung ersetzen. Sie kann sie nur vorbereiten, nicht übernehmen. Moderne Krankenhaus-Compliance muss mehr leisten als Regelbefolgung, sie muss Unsicherheit managen. Ethikkomitees sind dafür kein Allheilmittel, aber ein wirkungsvolles Führungsinstrument, wenn sie ernsthaft eingebunden werden.
Das klinische Ethikkomitee sollte eng mit Compliance- und Risikomanagement zusammenarbeiten. Dazu bedarf es definierter Aufgaben und Strukturen. Dies geschieht am besten in Form einer Organisationsrichtlinie für das Ethikkomitee. Dort sollten klare Auslösekriterien für Ethikberatungen (z.B. Therapiebegrenzung, Konflikte mit Angehörigen) definiert sein. Form und Umfang erforderlicher Dokumentation sollten verbindlich geregelt werden. Und es sollte eine feste Schnittstelle zur Rechts- bzw. Compliance-Abteilung beschrieben sein. Ethikberatung darf nicht nebenbei laufen – sie muss Teil der Organisationsverantwortung der Geschäftsleitung sein. So ausgestaltet wird sich das Ethikkomitee als wirksame Hilfe bei der Abwägung komplexer und schwieriger Entscheidungen zum Patientenwohl erweisen. Und zugleich stellt die Dokumentation des klinischen Ethikkomitees eine wertvolle Grundlage zur Compliance-Absicherung gegen mögliche Regresse, strafrechtliche Ermittlungen oder negative Presseberichterstattung dar.
Autor: Rechtsanwalt Volker Ettwig, Certified Compliance Expert, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, ettwig@tsambikakis.com
Erschienen in der KU Gesundheitsmanagement 02/2026
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