Finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Krankenhäuser muss gesichert werden
Leipzig. Derzeit verhandeln die Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtag intensiv über einen tragfähigen Kompromiss zum Doppelhaushalt 2025/2026. In diesem Zusammenhang richtet die KGS einen eindringlichen Appell an die Abgeordneten: Treffen Sie noch im Juni eine endgültige Entscheidung zum Landeshaushalt, um eine drohende Notsituation in den sächsischen Krankenhäusern abzuwenden.
Derzeit erhalten die Krankenhäuser im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur einen Bruchteil der dringend benötigten Pauschalfördermittel für Wiederbeschaffung und Erhalt der Klinik-Infrastruktur. Ohne eine schnelle und verbindliche Haushaltsentscheidung fehlt es an Transparenz, Planungssicherheit und damit an der notwendigen Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser.
Dringender Appell der KGS bzgl. Investitionsbedarf
Die KGS hat die Politik mehrfach auf den Investitionsbedarf der sächsischen Kliniken hingewiesen, der von neutraler Seite auf rund 330 Millionen Euro jährlich geschätzt wird. Hinzu kommt der Kofinanzierungsanteil des Freistaats im Rahmen des Transformationsfonds zur Krankenhausreform in Höhe von 125 Millionen Euro pro Jahr.
Die KGS setzt große Hoffnung darauf, dass noch vor der parlamentarischen Sommerpause eine Einigung über das neue Haushaltsgesetz erzielt wird – im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in Sachsens Krankenhäusern.
Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen
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