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Neuer Krankenhausplan für Thüringen

Pfeile in verschiedene Richtungen

Neuer Krankenhausplan für Thüringen

Gesundheitspolitik

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Perspektiven für die 45 Kliniken des Landes bis 2030

Berlin. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (TMAGSFF) hat den achten Krankenhausplan für das Bundesland veröffentlicht. Wie das Ministerium mitteilte, hat der Krankenhausplanungsausschuss den Entwurf für den achten Thüringer Krankenhausplan mit geringfügigen redaktionellen Änderungen beschlossen. Der Plan gilt für die 45 Kliniken des Landes an 54 Standorten mit ihren derzeit 15.500 Betten für die Jahre 2024 bis 2030.

Für die Planung der psychiatrischen Disziplinen könne es nach Angaben des Ministeriums bei der Orientierung an der geltenden Weiterbildungsverordnung der Landesärztekammer Thüringen bleiben. Der Planungsprozess könnte bis zum Jahreswechsel umgesetzt werden. Wie es in der Somatik weitergehe, stehe dagegen unter dem Vorbehalt der anstehenden Krankenhausreform auf Bundesebene. Eine detaillierte Planung sei in diesem Bereich noch nicht möglich, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner. Das weitere Verfahren müsse sich am laufenden Gesetzgebungsprozess zur Vergütungsreform des Bundes orientieren. Derzeit lägen für diesen Bereich weder verlässliche Zeitschienen noch abschließende Planungsparameter vor.

Der Weg für die Krankenhausreform ist frei

Erst Ende Mai 2024 hatte das Bundesland mit der sogenannten „Kleinen Thüringer Krankenhausgesetznovelle“ die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umstellung der Planungssystematik geschaffen. Versorgungsaufträge sollen künftig auf der Basis von „Leistungsgruppen“ vergeben werden – bisher wird die Versorgung in dem Bundesland anhand von Fachbereichen geplant. Einer aktuellen Expertise des Berliner Beratungsunternehmens PD zufolge sollten die Bettenkapazitäten in Thüringen deutlich verringert werden. Das Gutachten legte erstmals die 60 somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen zugrunde, die für die Bundesreform im Wesentlichen als geeint gelten. Festhalten will Thüringen an den vier bisherigen Planungsregionen Nordthüringen, Mittelthüringen, Ostthüringen und Südwestthüringen.

Quelle: AOK

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