»

NotfallGesetz: Erste Lesung im Bundestag

Rettungswagen der Berliner Feuerwehr fährt mit Blaulich durch die Stadt

NotfallGesetz: Erste Lesung im Bundestag

Gesundheitspolitik

3 MIN

Notfallreform muss auch den Rettungsdienst grundlegend reformieren

Berlin. Am 9. Oktober 2024 wird der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Parlament in erster Lesung beraten. Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), ist die Reform auf einem guten Weg, was jedoch fehlt ist eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes:

„Mit der Beratung des NotfallGesetz im deutschen Bundestag wird morgen eine weitere wichtige Hürde zur Reform der dringend notwendigen Notfallversorgung in Deutschland genommen. Viel wird getan, um die Notfallversorgung strukturell zu verbessern, Krankenhäuser und Krankenhauspersonal von überfüllten Notfallaufnahmen zu entlasten und die Patientinnen und Patienten an den richtigen Versorgungsort zu lenken. Ein zentraler Baustein ist dabei die Errichtung von flächendeckenden Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen von Notaufnahmen der Krankenhäuser und Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Ein weiterer Baustein ist der Aufbau der Akutleitstellen bei den KVen, die unter der Nummer 116117 schneller erreichbar sein sollen, und Patientinnen und Patienten per Telefon, Video und Hausbesuchsdienste rund um die Uhr beraten.

Mut zu durchgreifenden Reformen des Rettungsdienstes

Den Aufbau dieser neuen Strukturen unterstützen wir Ersatzkassen ausdrücklich. Doch klammert der vorliegende Gesetzentwurf den Rettungsdienst als zentrale dritte Säule der Notfallversorgung trotz klarer Erkenntnisse über erhebliche Unwirtschaftlichkeit und Fehlversorgung weitgehend aus. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, müssen die drei Säulen der Notfallversorgung viel besser zusammenarbeiten. So sind nach Aussage des Verbandes des Rettungsdienstes über 80 Prozent der Rettungsdiensteinsätze nicht gerechtfertigt. Alleine die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen sind im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 auf rund vier Milliarden Euro und damit um 163 Prozent gestiegen. Für viele Menschen ist die Rufnummer 112 noch immer die erste Anlaufstelle im Notfall. Doch diese Rufnummer ist nur für akute Notfälle gedacht.

Zwar sieht das Gesetz auch die Möglichkeit zur Errichtung von gemeinsamen Gesundheitsleitsystemen vor, die alle Anrufe der Rettungsdienstleitstelle (112) und der Akutleitstellen der KVen (116117) entgegennehmen, doch muss diese Regelung verpflichtend im Gesetz verankert werden. Ansonsten werden weiterhin viele Menschen völlig unnötig ins Krankenhaus gesteuert. Um das zu verhindern, müssen die Leitstellen zu echten Gesundheitsleitstellen ausgebaut werden, von wo aus eine systematische Steuerung der Patientinnen und Patienten auch in die psychosozialen oder pflegerischen Versorgungsbereiche stattfindet. Hier brauchen wir auch entsprechend geschultes Personal. Dringend erforderlich ist auch eine bessere Planung, Vereinheitlichung und Reduzierung der Leitstellen zu größeren Einheiten. Als Richtwert gilt eine Leitstelle auf circa eine Million Einwohner. Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik 229 Leitstellen.

Um einheitliche Rettungsdienststrukturen in ganz Deutschland mit klaren Zuständigkeiten zu schaffen, sollte der Rettungsdienst im SGB V verankert werden. Damit würde auch klargestellt, dass die Krankenkassen die Versorgung nicht nur dann übernehmen, wenn Versicherte mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden, sondern auch, wenn diese fallabschließend am Notfallort oder telemedizinsch behandelt werden.”

Quelle: vdek

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Krankenhaustransformationsfonds NRW Förderaufruf

NRW startet Förderaufruf: 2,6 Milliarden Euro Landesmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds – ein Drittel für Klimaanpassung

Düsseldorf. Nordrhein-westfälische Plankrankenhäuser können ab sofort Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Das Gesundheitsministerium NRW hat am 18. August 2026 den entsprechenden Förderaufruf an die Kliniken versandt. Für Vorhaben in NRW stehen insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Kabinett

Kabinett in Schleswig-Holstein stimmt Reform des Landeskrankenhausgesetzes zu

Kiel. Das Kabinett hat am 18. August in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) neu ge­fasst.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Judith Gerlach Entbürokratisierung Krankenhäuser

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach fordert raschen Bürokratieabbau für Krankenhäuser

München. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann gewandt und eine zügige Umsetzung des angekündigten Entbürokratisierungsgesetzes für Kliniken gefordert.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen