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Transformationsfonds: 50 Milliarden Euro für bessere Strukturen

Foto von Sparschwein, in das Münzen fallen

Transformationsfonds: 50 Milliarden Euro für bessere Strukturen

Gesundheitspolitik

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Verordnung zur Verwaltung des Krankenhaustransformationsfonds ist im Bundesgesetzblatt erschienen

Berlin. Für die Modernisierung der Klinikstrukturen in Deutschland stehen vom kommenden Jahr an 50 Milliarden Euro zur Verfügung: Das Bundesgesundheitsministerium hat die Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds erlassen. Die Fördermittel sind ab 2026 für die Dauer von zehn Jahre abrufbar, um die Ziele der Krankenhausreform realisieren.

Der Transformationsfonds ist Teil der bereits beschlossenen Krankenhausreform nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Mit der nun veröffentlichten Rechtsverordnung werden insbesondere die Fördertatbestände des Fonds konkretisiert und das Verwaltungsverfahren geregelt. Die Förderung gilt Projekten, in denen Kliniken ihre stationären Strukturen im Sinne der Reform beziehungsweise den Vorgaben der Leistungsgruppen anpassen. Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 1. Juli 2025 beginnen.

Finanzierung wird neu geregelt

Die Herkunft der Mittel soll dem aktuellen Koalitionsvertrag zufolge (Stand: 9. April 2025) neu geregelt werden: Gesetzeslage ist zurzeit, dass die Gelder zur Hälfte aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also aus GKV-Geldern stammen – die künftige Bundesregierung will diesen Anteil für den Umbau der Klinikstrukturen dagegen aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanzieren, also aus Bundesmitteln. Um die komplette Summe abzurufen, müssen die Bundesländer selbst 50 Prozent der Investitionskosten übernehmen.

Wie das BMG mitteilt, werden Antragstellung und die Verwaltung des Transformationsfonds digital durchgeführt. Im Vergleich zu den bisherigen Förderverfahren nach der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung soll das neue Verfahren wesentlich vereinfacht werden. Darüber hinaus erhalten die Länder mehr Gestaltungsspielraum, etwa die Möglichkeit von Teilauszahlungen oder „Nachbeantragungen“ von Fördermitteln. Bearbeitet und verwaltet wird das Förderproramm vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Daten zum Verlauf des Verfahrens werden monatlich auf der Internetseite des BAS veröffentlicht.

Quelle: AOK

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