VPKA Bayern spricht sich gegen ärztliches Personalbemessungssystem ÄPS-BÄK aus
München. Mit dem sogenannten Ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) hat die Bundesärztekammer ein Instrument entwickelt, das künftig bundesweit als Maßstab für die Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern dienen soll. Nach einer Pilotphase in zehn Kliniken ist nun im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit die flächendeckende Erprobung angelaufen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) spricht sich mit Nachdruck gegen die Einführung dieses Systems aus.
„Wir sind strikt gegen Personalberechnungsmodelle wie die PPP-Richtlinie, die Pflegepersonaluntergrenzen und nun auch das ÄPS-BÄK“, stellt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger klar. „Solche Modelle sind nichts anderes als Schablonen, die den Kliniken übergestülpt werden – ohne Rücksicht auf die Individualität der Häuser und deren bewährte Konzepte.“
Die Kritik des Verbandes ist vielschichtig. Bereits heute bindet die Bürokratie ein Drittel der Zeit des medizinischen Fachpersonals. Zusätzliche Vorgaben würden diesen Zustand nicht nur verschärfen, sondern dringend benötigte Ressourcen weiter vom Patientenbett abziehen. Besonders schwer wiegt zudem, dass das ÄPS-BÄK die Realität des Fachkräftemangels völlig außer Acht lässt. Wenn gesetzliche Vorgaben den Bedarf nach bestimmten Facharztgruppen künstlich erhöhen, führt dies unweigerlich zu verschärftem Wettbewerb, zu Zuweisungs- und Abwerbeprämien und damit zu einer weiteren Destabilisierung der ohnehin angespannten Versorgungslage. Hinzu kommt, dass die Einführung solcher Systeme zwangsläufig Kostensteigerungen nach sich zieht. Darüber hinaus sehen sich Kliniken mit Sanktionen wie Strafzahlungen oder der Begrenzung von Leistungserbringungen konfrontiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden können.
VPKA fragt nach der Sinnhaftigkeit der Vorgaben
Seit Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen (2019) stieg die Zahl des nichtärztlichen Personals im Pflegedienst bis 2023 um rund 30 Prozent im Vergleich zu 2010. Im ärztlichen Dienst war sogar ein Zuwachs um 43 Prozent zu verzeichnen. Parallel dazu kam es seit der Umsetzung des Pflegebudgets im Jahr 2020 zu einer wahren Kostenexplosion: Die Gesamtkosten je Behandlungsfall lagen 2023 um 84 Prozent höher als 2010.
„Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen nach der Sinnhaftigkeit der Vorgaben auf“, so Dr. Ann-Kristin Stenger. „Denn die Gesamtfallzahl, die bis 2019 stabil geblieben war, brach im Jahr 2020 abrupt ein und hat sich seither kaum erholt. Zugleich fehlt bis heute der wissenschaftliche Beleg, dass sich durch die Erhöhung der Personalzahlen in einem starren Modell tatsächlich bessere Behandlungsergebnisse für Patientinnen und Patienten erzielen lassen.“ Sie betont: „Anstelle weiterer staatlicher Personalvorgaben benötigen die Kliniken mehr Beinfreiheit, um vorhandene Ressourcen anhand ihrer individuellen medizinischen Konzepte einzusetzen und innovative Versorgungskonzepte zu entwickeln.“ Der VPKA fordert daher, den politischen Kurs zu überdenken.
Quelle: Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V.
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