Suchergebnisse für: „tel“
Kennzahlen im Krankenhaus
Wer Performance und Effizienz im Krankenhaus optimieren möchte, muss diese messbar machen. Dafür braucht es quantifizierbare Messgrößen, sprich: Kennzahlen.
Fachtagung der Fachgruppe psychiatrische Einrichtungen im VKD
Münster. Vom 05. bis 06. November 2026 fand im Landeshaus des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe die 58. Jahrestagung der Fachgruppe psychiatrische Einrichtungen im Verband der Klinikmanager Deutschlands (VKD) statt.
PEPP-Entgeltkatalog veröffentlicht: Neue Regelungen und Änderungen im Überblick
Siegburg/Kulmbach. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den PEPP-Entgeltkatalog 2026 für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen veröffentlicht.
Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand 2026
Siegburg. Der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) Version 2026 ist verfügbar.
Pflegekammer NRW warnt vor Sicherheitslücke
Düsseldorf. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Anhörung im Landtag am 29. Oktober 2025 deutlich gegen eine im Juli 2025 geänderte Regelung des Justizministeriums NRW ausgesprochen: Der geänderte Erlass legt fest, dass die Amtshilfe durch den Justizvollzug nur noch eingeschränkt erfolgt.
RHÖN-KLINIKUM AG mit solidem Ergebnis
Bad Neustadt a. d. Saale. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat das dritte Quartal 2025 erneut mit einem Umsatzplus von 7,8 % auf 1.262,1 Mio. EUR (9M 2024: 1.171,1 Mio. EUR) abgeschlossen.
2. KU Lunchtalk
2. KU Lunchtalk "Soziale Verantwortung & "thinking green! im Krankenhaus am 8.12.2025
Kliniken Ostalb, gestalten statt abwarten
Aalen. Die Kliniken Ostalb haben Schwerpunkte gebildet, Neubau- und Umstrukturierungsmaßnahmen gestartet.
DIVI begrüßt Bestätigung der ärztlichen Handlungsfreiheit
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Triage-Gesetzgebung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
Bundesverfassungsgericht stärkt Grundrechte von Ärztinnen und Ärzten
Berlin. Der Marburger Bund begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2025, mit dem der im Jahr 2022 eingefügte § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde.
