Münster. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen den Krankenhäusern schon ab 2027 erhebliche Mindereinnahmen. Die Ausgabenkürzung der gesetzlichen Krankenversicherung summieren sich allein für somatische Krankenhäuser im Jahr 2027 auf rund 4,1 Milliarden Euro.

Gerade Klinikärzte sind aktuell je nach Einsatzbereich mit langen Arbeitszeiten belastet – doch gelten auch für sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitrechts. Diese wurden fast unbemerkt von der Öffentlichkeit während der Corona-Krise „nach oben“ angepasst, sodass die Arbeitszeiten von Ärzten und Pflegekräften aktuell auch länger sein dürfen als vor der Krise.