Die Patientenaufklärung vor einem Eingriff ist eine Kernleistung, die grundsätzlich dem Wahlarzt persönlich obliegt, insbesondere bei schneidenden Fächern wie der Chirurgie. Eine Delegation dieser Kernleistung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Berlin. Rund zwei Jahre wurde mit mehreren Anbietern verhandelt, jetzt hat sich die Charité – Universitätsmedizin Berlin entschieden.