Berlin. Die ab 1. Januar 2026 wirksam werdenden Sanktionsregelungen der PPP-RL des G-BA werden nach Einschätzung der Krankenhäuser erhebliche Auswirkungen auf die psychiatrische und psychosomatische Versorgung haben.

Viele psychiatrischen Krankenhäuser und Jugendpsychiatrien setzen weniger Personal ein als in der PPP-RL vorgeschrieben.