Größte Krankenhausreform seit Jahrzehnten wird Versorgung in Bayern verändern
München. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) begrüßt, dass sich Bund, Länder und Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt haben. Der angepasste Gesetzentwurf passierte am 04.03. den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Anmerkungen der stellvertretenden Geschäftsführerin der BKG, Christina Leinhos
„Wir sind erleichtert, dass die Krankenhausreform nun praxistauglicher wird. Viele Regelungen der Lauterbach‘schen Reform hätten die Umsetzung für die bayerischen Kliniken sehr schwer gemacht und gingen an der Praxis vorbei. So wären bspw. Fachkrankenhäuser, obwohl sie sich auf die Behandlung einer bestimmten Patientengruppe spezialisiert haben, durch das Raster gefallen. Hier und an weiteren Stellen steuert der Bund nun nach. Die Krankenhausreform ist jetzt keine Reise ins Ungewisse mehr.“
BKG-Geschäftsführer Roland Engehausen ergänzt: „In den Kliniken wird nun jeder Stein umgedreht. Alle Leistungsgruppen müssen neu beantragt werden. Schon heute ist klar, dass dies zu einer Leistungskonzentration führen wird. Das genaue Ausmaß in Bayern wird Ende 2026 sichtbar werden. So eine grundlegende Reform völlig ohne Besitzstände ist Neuland im deutschen Gesundheitswesen und könnte ein Vorbild für weitere Gesundheitsreformen sein.“
Aufgrund der Tragweite der Reform bemängelt die BKG, dass leider weiterhin wichtige Neuregelungen und deren Wirkungen auf die Versorgungslandschaft unklar bleiben. Leinhos kritisiert dazu: „Bestehen bleiben soll nach dem Willen des Gesetzgebers das ‚Experiment Vorhaltevergütung‘ – doch niemand weiß, wie sich das neue Vergütungsmodell auf die wirtschaftliche Grundlage der Kliniken auswirken wird.“
Außerdem bedauert die BKG, dass man den Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Regierungsfraktionen teuer erkaufte. Christina Leinhos führt hierzu aus: „Gegen bundeseinheitliche Qualitätskriterien haben wir uns nie verwehrt. Die Länder konnten Ausnahmemöglichkeiten für wenige Kliniken erwirken, aber an anderer Stelle werden die Anforderungen für alle nochmals verschärft. Diese höheren Anforderungen werden viel Geld kosten, welches bisher nirgendwo einkalkuliert ist.“
Kritik der BKG
Konkret kritisiert die BKG, dass künftig die Pflegepersonaluntergrenzen als Prüfkriterium gelten und damit an die Leistungserbringung der Kliniken gekoppelt sind. „Eine versäumte Meldung – die ja heute ohnehin bereits sanktioniert wird – kann damit den Totalverlust aller Leistungsgruppen für ein Krankenhaus bedeuten. Dies ist schlicht unverhältnismäßig und zwingt die Kliniken, höhere Personalpuffer aufzubauen“, kritisiert Engehausen und ergänzt: „Dies passt überhaupt nicht dazu, dass an anderer Stelle gefordert wird, beim Pflegebudget sparen zu müssen.“
Aus Sicht der BKG wird es nun darauf ankommen, in der praktischen Umsetzung der Reform die richtige Balance zwischen sinnvoller Leistungskonzentration in der Spezialversorgung und einer wohnortnahen Regel- und Grundversorgung zu finden und stabile Strukturen zu schaffen. In den letzten Monaten konnte man aus BKG-Sicht eine gute Zusammenarbeit mit der Planungsbehörde, dem Medizinischen Dienst und den Krankenkassen in Bayern etablieren.
Daher zeigen sich Engehausen und Leinhos trotz der Kritik am Gesetzesrahmen für den Freistaat zuversichtlich: „In den Kliniken erleben wir tagtäglich es ein enormes Engagement bei der Umsetzung der Reform und bei allen beteiligten Institutionen ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Die Krankenhausreform darf bei uns in Bayern kein Experiment werden, sondern sie ist eine Weichenstellung für die Versorgungssicherheit der kommenden Jahre.“
Am Freitag soll der Deutsche Bundestag das Gesetz final beschließen, Ende März wird der Bundesrat abschließend darüber beraten.
Quelle: Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V.
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