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Warken setzt Prioritäten: Fünf Reformen für die Zukunft des Gesundheitswesens

Foto von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf dem Hauptstadtkongress 2025

Warken setzt Prioritäten: Fünf Reformen für die Zukunft des Gesundheitswesens

Gesundheitspolitik

3 MIN

Berlin. Stabilisierung der Sozialversicherungen, Weiterentwicklung der Krankenhausreform, Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste, Einführung des Primärarztsystems und Entbürokratisierung: All diese Projekte will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als erste angehen, wie sie heute auf dem Hauptstadtkongress erklärte.

Strukturreformen würden in doppelter Hinsicht wirken, einerseits zur Effizienzhebung und zur Verbesserung der Behandlungsqualität und andererseits zur Eindämmung der Kosten, sagte die Ministerin. Zu ihrem Amtsantritt vor 50 Tagen hatte Warken zwei Sozialversicherungen (Pflege- und Krankenversicherung) vorgefunden, die unter erheblichen finanziellen Druck stehen.

Für die Ministerin ist entscheidend, dass das gesamtgesellschaftliche Wachstum als übergeordnetes Ziel zu einer verbesserten Situation der Versicherungen beitragen muss. Zudem dürfe das Budget der Beitragszahler nicht unnötig belastet werden, erklärte sie. Entsprechend habe das Bundeskabinett gestern einige Maßnahmen beschlossen. So solle etwa die bundesseitige Finanzierung des geplanten Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur bezahlt werden, erklärte sie weiter. Dafür würden in den kommenden zehn Jahren jährlich 2,5 Milliarden Euro benötigt.

Durch ein Darlehen werde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in diesem und nächsten Jahr um 5,6 Milliarden Euro entlastet. Auch die Pflegeversicherung werde in dieser Zeit ein Darlehen von zwei Milliarden Euro erhalten, so Warken. Diese kurzfristigen Milderungen seien aber keine langfristigen Lösungen, sondern würden lediglich Brücken bis zu nachhaltig wirksamen Reformen bilden. Entsprechende Vorschläge zur lang-, mittel- und kurzfristigen Stabilisierung solle eine neu gegründete Expertenkommission schon deutlich früher als 2027 vorlegen, sagte die Ministerin.

Erster Entwurf zur Krankenhausreform im Sommer geplant

Weiter sei das Ziel im Sommer einen ersten Entwurf zur Fortentwicklung der Krankenhausreform vorzulegen. Konkrete Nachbesserungen sollen in diesem Zuge auf den Weg gebracht werden, dazu gehöre die finanzielle Unterstützung von Krankenhäusern in Höhe von vier Milliarden Euro. Dies soll ebenfalls wie die Finanzierung des Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur bezahlt werden. Zudem soll es mehr Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten für die Bundesländer geben, Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sollen angepasst und Zwischenfristen zur Umsetzung der Reform erweitert werden. Auch beim Grouper, der wichtig zur Zuteilung der Fälle in die Leistungsgruppen ist, soll nachgebessert werden.

Wichtig ist es Warken zufolge die flächendeckende Grundversorgung für die Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Für spezielle Behandlungen und Operationen müssten sie künftig aber auch längere Anfahrten in Kauf nehmen. Zur weiteren Beratung werden die Bundesländer einbezogen, betonte Warken. Die Ministerin hat für nächste Woche am 3. Juli zu einem diesbezüglichen Bund-Länder-Treffen eingeladen. Weiter prüfe Warken derzeit die Vorarbeiten zu einer Notfall- und Rettungsdienstreform auf Änderungsbedarfe. „Insgesamt müssen wir die Patienten besser steuern und Versorgungsbereiche besser vernetzen“, sagte sie. Zu einer besseren Patientensteuerung gehöre auch die geplante Einführung eines Primärarztsystems. Dieses Vorhaben wolle man schnell angehen, aber es brauche hierfür einen Transformationsprozess, entsprechend handele es sich um eine längerfristige Maßnahme, sagte Warken.

Hausarztpraxen sollen künftig die „regelhaft erste Ansprechstelle“ sein, eine beschleunigte Terminvermittlung zur fachärztlichen Weiterbehandlung sei das Ziel. Das Potenzial: Kosten einsparen aufgrund der Vermeidung von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie die Stärkung der Versorgungsqualität und Zufriedenheit der Patienten. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, werde man sorgfältig vorgehen und das Gesetz mit allen Beteiligten gut abstimmen. Entsprechende Impulse aus der Versorgung seien hierfür sehr wichtig, dies sehe man auch bei der geplanten Entbürokratisierung. Hierzu habe sie bereits erste Gespräche geführt, erklärte Warken.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

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