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Bekanntgabe GKV-Zusatzbeitragssatz und Bundestags-Anhörung zu GKV-Finanzen

Zusatzbeiträge

Bekanntgabe GKV-Zusatzbeitragssatz und Bundestags-Anhörung zu GKV-Finanzen

Gesundheitspolitik

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Von Maydell: Wir brauchen weitere Maßnahmen zur sofortigen Entlastung der GKV-Finanzen

Berlin. Bis zum 1. November 2025 muss das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) festlegen. In diesem Zusammenhang erklärt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstands des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag erklärt, die Beiträge in der GKV stabil zu halten. Doch bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit wird dieses Ziel verfehlt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent festzusetzen, gaukelt Beitragsstabilität nur vor. Der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird 2026 die Drei-Prozent-Marke deutlich übersteigen. Laut dem Deutschen Finanz-Service Institut liegt er bereits jetzt bei über 3,1 Prozent.

Dass viele Kassen gezwungen sein werden, ihre Beiträge zu erhöhen, liegt zum einen an der Verpflichtung, die Mindestreserven bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Maß aufzufüllen. Zum anderen reicht das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kurzfristig aufgelegte „kleine Sparpaket“ nicht aus, das Defizit 2026 auszugleichen. Erschwerend kommt hinzu, dass dieses Sparparket noch nicht einmal den prognostizierten Einspareffekt von geschätzt zwei Milliarden Euro haben wird. Denn die Einsparungen im Krankenhausbereich betragen nach Angaben des Ministeriums 1,8 Milliarden Euro, von denen jedoch 500 Millionen Euro durch die vollständige Erstattung der gesamten Tarifsteigerungen sofort wieder ausgegeben werden.

Sofortmaßnahmen auf den Weg bringen, denn das geplante „kleine Sparpaket“ reicht nicht aus

Wir fordern die Politik auf, ein weiteres Sparpaket zu schnüren, das die GKV sofort und spürbar entlastet. Dazu gehört, alle Ausgabenbereiche in den Blick zu nehmen und für eine gerechte Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Lasten zu sorgen. Außerdem müssen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden vollständig durch Steuermittel bestritten werden (Einsparpotenzial zehn Milliarden Euro jährlich). Denn für versicherungsfremde Leistungen ist der Staat zuständig, nicht die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. Wir unterstützen daher den Klageweg, den der GKV-Spitzenverband stellvertretend für die Krankenkassen einschlägt. Darüber hinaus fordern wir die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent, wie er auch für Tierarzneimittel oder Schnittblumen gilt (Einsparpotenzial sechs bis sieben Milliarden Euro jährlich). Die so erreichte finanzielle Entlastung der GKV würde der Politik die nötige Atempause verschaffen, langfristige Stabilisierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Richtschnur für alle Reformvorhaben muss die Orientierung der Ausgaben an den Einnahmen sein.“

Quelle: vdek

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