DKG zum Biozidverfahren der EU zu Ethanol
Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt eindringlich vor den Folgen des laufenden Biozid-Verfahrens der Europäischen Union, das dazu führen könnte, dass Ethanol als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln faktisch nicht mehr eingesetzt werden darf.
„Ein solches Verbot hätte verheerende Auswirkungen auf den Infektionsschutz in Deutschland und würde die Patientenversorgung massiv gefährden“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Ethanol zählt seit Jahrzehnten zu den wirksamsten und bestverträglichen Desinfektionsmitteln und ist insbesondere in Krankenhäusern ein unverzichtbarer Bestandteil der Hygiene.
Gerade im Falle des Auftretens hochinfektiöser Viruserkrankungen – etwa Polio oder anderer Erreger – wäre ein Wegfall von Ethanol-basierten Desinfektionsmitteln fatal. Rückblickend wäre auch der Infektionsschutz während der Corona-Pandemie ohne Ethanol katastrophal gewesen.
Besonders unverständlich sei, dass die drohende Einstufung von Ethanol als sogenannte CMR-Substanz (krebserregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch) auf Studien beruhe, die die orale Aufnahme untersucht hätten. In der praktischen Anwendung als Hand- oder Flächendesinfektionsmittel sei eine Aufnahme über den Mund jedoch ausgeschlossen, da der Alkohol vergällt und somit nicht trinkbar ist.
Bereits im vergangenen Jahr hat sich die DKG gemeinsam mit zahlreichen Gesundheitsverbänden an die zuständigen Institutionen der EU und an die Bundesregierung gewandt, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. In mehreren Schreiben wurde das Bundesministerium für Gesundheit sowie andere Ministerien aufgefordert, sich entschieden gegen das drohende Verbot einzusetzen.
„Wir erwarten jetzt, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck in Brüssel dafür einsetzt, dass Ethanol weiterhin als sicherer und wirksamer Bestandteil von Desinfektionsmitteln zugelassen bleibt“, so Gaß abschließend.
Eine ausführliche Positionierung der DKG und anderer Verbände zum Biozid-Einstufungsverfahren finden Sie hier.
Quelle: DKG
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