Beschäftigte erhalten Insolvenzgeld – Ziel ist die Sanierung der Kliniken
Wurzen. Die Geschäftsführerin der Unternehmensgruppe Julia Alexandra Schütte musste trotz der Verhandlungen des Gesellschafters mit der Sana Kliniken AG Insolvenzantrag im Rahmen eines sog. Schutzschirmverfahrens stellen. Wegen der schwierigen Finanzlage der Muldentalkliniken bestand für sie eine gesetzliche Antragspflicht. Der Gesellschafter, der Landkreis Leipzig, war hierüber im Vorwege unterrichtet; er und die Geschäftsführung – beide insolvenzrechtlich beraten – waren über die aktuelle insolvenzrechtliche Lage stets im Austausch. Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Management wird von den Rechtsanwälten Alexander Park und Dr. Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann und Partner begleitet. Die Steuerberaterin Dorit Aurich von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte wurde vom Insolvenzgericht zur vorläufigen Sachwalterin bestellt.
Dazu erklärt die Geschäftsführerin Schütte: „Ohne die verbindliche Aussicht auf einen zeitnahen Verkauf ist die Finanzierung der Muldentalkliniken nicht mehr gesichert. Deshalb bestand eine gesetzliche Pflicht, den Insolvenzantrag zu stellen. Die Patientenversorgung ist selbstverständlich weiterhin sichergestellt. Gleiches gilt für die Bezahlung der Mitarbeitenden, die in dem Antragsverfahren Insolvenzgeld erhalten.“
Der Gesellschafter, der Betriebsrat und die Beschäftigten seien über diesen unvermeidbaren Schritt informiert worden. „Wir haben gemeinsam alles dafür getan, einen Eigentümerwechsel noch rechtzeitig zu ermöglichen und damit die Insolvenz abzuwenden. Gerade für die Mitarbeitenden ist das auf den ersten Blick eine bittere Nachricht. Mit diesem Schritt bietet sich aber auch die Chance, die Muldentalkliniken nach einer umfassenden Sanierung in eine positive und stabile Zukunft zu führen“, sagt die Geschäftsführerin.
Ziel dieses Schutzschirmverfahrens ist es, ein Unternehmen fortzuführen und zu sanieren. Die Gehälter der Mitarbeitenden sind im Insolvenzantragsverfahren für die Dauer von bis zu drei Monaten über das sog. Insolvenzgeld gesichert. Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gehälter wieder aus dem Geschäftsbetrieb finanziert. Die Belegschaft der Unternehmensgruppe wurde am 26. Februar 2025 auf internen Mitarbeitendenversammlungen über die weiteren Schritte informiert.
Das Schutzschirmverfahren wurde lediglich für die Muldentalkliniken gGmbH beantragt, nicht für die gesamte Unternehmensgruppe. Die Soziale Dienste Muldental gGmbH und die Servicegesellschaft Muldental gGmbH sind nicht betroffen.
Quelle: Muldentalkliniken GmbH
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