St.-Marien-Hospital in Friesoythe stellt sich zur Sanierung unter Schutzschirm
Friesoythe. Die St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH in Friesoythe hat am 23. Januar 2025 vor dem zuständigen Amtsgericht Cloppenburg einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen per Beschluss bestätigt. Gründe für den Schritt in das Verfahren sind Liquiditätsschwächen des Hauses. Das St.-Marien-Hospital hat in den vergangenen Jahren auf Grundlage von Sanierungsgutachten mit der Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen begonnen, um das Haus zukunftsfähig zu machen.
„Bis unsere umgesetzten Sanierungsschritte greifen und wirtschaftlich entlasten, dauert es seine Zeit. Auch wenn wir auf unserem Weg der Neuaufstellung gut vorankommen, stellt uns doch der derzeitige Strukturwandel in der deutschen Krankenhauslandschaft vor Herausforderungen. Damit wir für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für unsere Patientinnen und Patienten langfristig als verlässlicher und wirtschaftlich tragfähiger Versorger bestehen können, werden wir mithilfe des Schutzschirmverfahrens die Übergangszeit bis zum Greifen der Bundeskrankenhausreform gut überbrücken können“, sagt Bernd Wessels, Geschäftsführer der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH.
Die Mitarbeiter sind in Belegschaftsversammlungen über das Verfahren umfassend informiert worden. Ihre Löhne und Gehälter sind rechtlich abgesichert. Yvonne Westerheide, Geschäftsführerin der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH, sagt: „Bundesweit führen die Kostenentwicklungen ohne auskömmliche Gegenfinanzierung dazu, dass Krankenhäuser sich verändern müssen, um tragfähig zu bleiben. Unser Vorteil ist, dass wir bereits mit der Anpassung und Modernisierung unseres Angebots begonnen haben. Über das Schutzschirmverfahren schaffen wir uns nun ausreichend Bewegungsfreiheit, um uns für die bislang ungewisse Gesundheitslandschaft von morgen aufzustellen.“
Zeitplan für Sanierung
In den kommenden Wochen wird das St.-Marien-Hospital gemeinsam mit einem Team aus erfahrenden Restrukturierungsexperten einen Fahrplan entwickeln, der die Weiterführung der Versorgungsleistungen im Rahmen des aktuellen Finanzierungssystems sichert. Dr. Alexander Fridgen, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Baker Tilly, begleitet das Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigter. Er sagt: „Das St.-Marien-Hospital ist für die Versorgungsstruktur der Region von hoher Relevanz. Dazu hat das Haus bereits inhaltliche Sanierungsprogramme umgesetzt und Unterstützung durch den Landkreis in Aussicht gestellt bekommen. Damit hat das St.-Marien-Hospital eine denkbar gute Ausgangslage, um die rechtlichen Privilegien des Schutzschirmverfahrens optimal für die Neuaufstellung nutzen und so den langfristigen Fortbestand sichern zu können.“
Ebenfalls zum Sanierungsteam gehört Mathias Leon Schneider von der unter anderem auf Restrukturierungen spezialisierten Unternehmensberatung FalkenSteg. Er sagt: „Die Sanierungsaussichten des St.-Marien-Hospitals sind sehr gut. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier gemeinsam mit allen Beteiligten durch das Verfahren eine langfristige Perspektive für das Haus schaffen können.“ Ziel ist es, die Sanierung unter weiterer Beteiligung der bestehenden Gesellschafterin durchzuführen. Leistungsspektrum und Personalstruktur sollen vollumfassend beibehalten werden.
„Der strategische Schritt des St.-Marien-Hospitals in das Schutzschirmverfahren ist für die Mitarbeiter und die Menschen in der Region eine gute Nachricht, denn: Die proaktive Herangehensweise an Herausforderungen zeigt, welche Anstrengungen das Haus unternimmt, um seinen Versorgungsauftrag bestmöglich und nachhaltig zu erfüllen. Der Landkreis unterstützt das St.-Marien-Hospital in gewohnter Weise weiter“, so Johann Wimberg, Landrat des Landkreises Cloppenburg.
Sanierungsmaßnahmen
Zu den derzeitigen Sanierungsmaßnahmen des St.-Marien-Hospitals gehören umfangreiche bauliche Modernisierungen, wie beispielsweise die Erweiterung des Bettenhauses und die Neugestaltung des OP-Traktes. Die Bauprojekte werden während des Schutzschirmverfahrens fortgesetzt.
„Das St.-Marien-Hospital spielt für die medizinische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger von Friesoythe und der Umgebung eine zentrale Rolle. Das Krankenhaus hat die Notwendigkeit für Veränderungen früh erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet, um wirkungsvoll gegenzusteuern. Als Stadt stehen wir weiter eng an der Seite des St.- Marien Hospitals“, so Sven Stratmann, Bürgermeister der Stadt Friesoythe. Michael Waculik ist vom Amtsgericht Cloppenburg als vorläufiger Sachwalter bestellt worden, er wird das Verfahren ebenfalls begleiten.
Für die Tochtergesellschaften der St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH, konkret die Medizinisches Versorgungszentrum am St.-Marien-Hospital Friesoythe gemeinnützige GmbH und die St.-Marien Servicegesellschaft mbH, ist zum derzeitigen Planungsstand keine Sanierung im Wege des Schutzschirmverfahrens vorgesehen.
Nicht von dem Verfahren betroffen sind die Trägerstiftung, Stiftung St.-Marien-Stift, sowie die stationären und ambulanten Altenpflegedienste der St.-Elisabeth-Haus gGmbH und die Sozialstation St.-Marien gemeinnützige GmbH.
Quelle: St.-Marien-Hospital gemeinnützige GmbH und CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH
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