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Erleichterungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Compliance Rules Law Regulation Policy Business Technology concept.

Erleichterungen im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

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Mit dem neuen Compliance-Thema richtig umgehen

In der ersten Mai-Woche hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine wichtige Ankündigung gemacht. Überraschenderweise wird das BAFA zum ersten Mal am Stichtag 1.1.2025 die Einhaltung der Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prüfen. Diese Nachricht bringt für viele Krankenhäuser und Unternehmen eine vorübergehende Erleichterung.

Hintergrund des LkSG

Ursprünglich war vorgesehen, dass der erste Bericht bis zum 31.5.2024 eingereicht wird. Diese Pflicht bleibt bestehen, jedoch wird das BAFA vorerst keine Sanktionen für verspätete Berichterstattung verhängen, sofern die Berichte bis Ende 2024 vorliegen. Dies gibt den betroffenen Unternehmen etwas Luft, allerdings sollten sie sich nicht zu sehr darauf verlassen. Der nächste Bericht für das Geschäftsjahr 2024 muss bis zum 30.4.2025 vorliegen.

Wichtig ist zu beachten, dass alle anderen Pflichten des LkSG weiterhin gelten. Dazu gehören die Sorgfaltspflichten wie z.B. Einrichtung eines Risikomanagements, die Festlegung von Zuständigkeiten, Risikoanalysen, die Abgabe einer Grundsatzerklärung und die Einführung eines Beschwerdeverfahrens. Diese müssen fristgerecht erfüllt werden, sodass die gewährte Erleichterung nur bedingt hilft.

Rechtslage und Sinnhaftigkeit

Die Verschiebung der Berichtspflicht macht Sinn, da Deutschland bis zum 16.5.2024 die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in nationales Recht umsetzen muss. Obwohl diese Richtlinie Krankenhäuser kaum betreffen wird, da sie oft die relevanten Größenordnungen nicht erreichen, bremst das laufende Gesetzgebungsverfahren die Pflichten nach dem LkSG.

Fragenkatalog sorgt für Klarheit

Zur Unterstützung hat das BAFA den „Fragenkatalog zum Bericht nach § 10 Absatz 2 LkSG“ veröffentlicht. Dieser ist kostenlos verfügbar und führt Schritt für Schritt durch die Berichterstattungspflichten. Die Antworten können nach einer Registrierung in ein Online-Formular eingetragen werden, was die Erstellung und Prüfung der Berichte erleichtert.

Angepasster Artikel aus KU Gesundheitsmanagement Ausgabe 06-2024
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Autor: Volker Ettwig

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