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Ambulante Psychotherapie

Psychotherapeut und Patient

Ambulante Psychotherapie

Gesundheitspolitik

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Weiteres Innovationsausschuss-Projekt legt Evaluationsergebnisse zur Strukturreform vor

Berlin. Seit dem Jahr 2017 gehören neue Versorgungselemente wie die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und die Rezidivprophylaxe zur ambulanten Psychotherapie. Diese Strukturreform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist Gegenstand eines weiteren Versorgungsforschungsprojektes des Innovationsausschusses beim G-BA. Untersucht wurde, ob sich für depressiv erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Zugang zu einer Psychotherapie und der Behandlungs- und Versorgungsablauf verbessert haben. Die Ergebnisse des Projekts „Eva PT-RL“ liefern aus Sicht des Innovationsausschusses wichtige Erkenntnisse zur Umsetzung und der Auswirkung der Strukturreform. Auch wenn die Aussagekraft der Ergebnisse aus methodischen Gründen eingeschränkt ist, wird der G-BA gebeten zu prüfen, ob eine Überarbeitung seiner Psychotherapie-Richtlinie angezeigt ist.

Was sind die zentralen Ergebnisse?

Der Anteil der erwachsenen Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer Depression innerhalb des Beobachtungszeitraums (2018) erstmalig eine psychotherapeutische Leistung (Erstkontakt) in Anspruch nahmen, stieg nach der Strukturreform im Jahr 2017 statistisch signifikant um ca. 5 Prozentpunkte an. Bei Kindern und Jugendlichen wurde ein Anstieg um 14 Prozentpunkte beobachtet. Positive Einflussfaktoren für eine Inanspruchnahme waren bei Erwachsenen u. a. eine mittlere Erkrankungsschwere sowie die Verordnung von Psychopharmaka. Als hinderliche Faktoren für die Inanspruchnahme zeigten sich ein höheres Alter, die erste Depressionsdiagnose durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt und das männliche Geschlecht. Bei Kindern und Jugendlichen waren das Alter (> 13 Jahre) sowie die Verordnung von Psychopharmaka positive Faktoren für einen Erstkontakt. Die hinderlichen Faktoren entsprachen (mit Ausnahme des Alters) denen der Erwachsenen.

Aus Sicht der befragten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind vor allem die psychotherapeutische Akutbehandlung und die Rezidivprophylaxe wichtige neue Versorgungselemente. Aus den Ergebnissen wurden im Projekt Handlungsempfehlungen unter anderem für Gesundheitsämter, Bundesmantelvertragspartner und Berufsverbände abgeleitet. Die Empfehlungen sollen zu einer besseren Versorgung beitragen, beispielsweise zur optimierten Nutzung der psychotherapeutischen Kapazitäten.

Inwiefern ist die Aussagekraft der Ergebnisse eingeschränkt?

Das Projekt hat für seine Evaluation einen Mixed-Methods-Ansatz genutzt. Es führte zum einen vergleichende, retrospektive Kohortenanalysen (2016 vs. 2018) durch, basierend auf Routinedaten der BARMER und des AOK-Bundesverbandes. Zum anderen erfolgten primärdatenbasierte Querschnittsanalysen mittels Befragungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Haus- und Kinderarztpraxen sowie Patientinnen und Patienten. Aus Sicht des Innovationsausschusses waren die Methoden nur eingeschränkt zur Beantwortung der Fragestellungen geeignet. Limitationen sind u. a. das vergleichende Prä-Post-Design, das keine kausale Zuschreibung von Veränderungen zulässt. Weitere Einschränkungen ergeben sich durch die teilweise begrenzte Aussagekraft der zugrundeliegenden Routinedaten und der niedrigen Rücklaufquote der quantitativen Befragungen.

Details im Beschluss und Ergebnisbericht

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

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