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Die ärztliche Verantwortung für die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus endet nicht um 18:00 Uhr

Ärztin verschränkt Arme

Die ärztliche Verantwortung für die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus endet nicht um 18:00 Uhr

Gesundheitspolitik

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Klinikverbund Hessen zur Urabstimmung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund über einen Streik an kommunalen Krankenhäusern

Wiesbaden. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat eine Urabstimmung seiner Mitglieder über einen Streik in öffentlichen und kommunalen Kliniken begonnen da die Verhandlungen zwischen den kommunalen Arbeitgebern und dem Marburger Bund ergebnislos geblieben sind. „Es kann allerdings von den kommunalen Arbeitgebern nicht erwartet werden, dass sie die Maximalforderungen der Ärztegewerkschaft ohne jede Abstriche akzeptieren, insbesondere in der aktuellen finanziell prekären Lage der Krankenhäuser“, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Die Forderungen des Marburger Bundes bedeute eine erheblich Personalkostensteigerung im ärztlichen Dienst, die nicht refinanziert sei – auch nicht durch das Krankenhausreformgesetz. „Die Krankenhäuser werden die Mehrkosten an anderer Stelle und bei anderen Berufsgruppen sparen müssen, sofern die Kliniken das überhaupt verkraften“, erklärt Schaffert. Nach wie vor befänden sich über 80 % der Krankenhäuser teils tief in den roten Zahlen. Viele kommunalen Krankenhäuser könnten nur mit Hilfe der Städte und Landkreise als Träger bisher eine Insolvenz vermeiden, doch langfristig könnten die Kommunen die steigenden Defizite ihrer Krankenhäuser nicht auf Kosten der anderen kommunalen Aufgaben finanzieren.

„In den Verhandlungsrunden hat sich der Marburger Bund keinen Zentimeter bewegt, das kann man dann auch nicht Verhandlung nennen“, stellt Schaffert fest. Dabei hätte die Arbeitgeberseite den Ärztinnen und Ärzten keineswegs eine Gehaltssteigerung oder Verbesserungen außerhalb der Regelarbeitszeit verweigert. Die Gehaltsforderungen lägen jedoch mit 8,5 % weit über der Inflationsrate und Abschlüssen in anderen Branchen. Demgegenüber könnten auf der Einnahmeseite die Landesbasisfallwerte als Grundlage der Krankenhauserlöse maximal um lediglich 4,41 % steigen. Hinzu kämen weitere Mehrkosten durch die Forderungen des Marburger Bundes zu Umstrukturierungen einerseits und Zuschlägen andererseits bei Schichtarbeit und Bereitschaftsdiensten. „Die Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser haben auch außerhalb der Regelarbeitszeit einen Anspruch auf ärztliche Behandlung, das muss den Ärztinnen und Ärzten auch klar sein“, betont Schaffert. Selbstverständlich gebe es auf der Arbeitgeberseite die Bereitschaft zu Verbesserungen der Schichtarbeit und Bereitschaftsdienste, doch bei den Forderungen des Marburger Bundes bestehe der Eindruck, der ärztliche Einsatz außerhalb der Regelarbeitszeit solle für die Krankenhäuser möglichst teuer und unattraktiv werden. „Die ärztliche Verantwortung für die Patientinnen und Patienten im Krankenhaus endet allerdings nicht um 18:00 Uhr und die Kosten der Gesundheitsversorgung und damit auch die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte werden von der gesamten Bevölkerung über die Beiträge zur Krankenversicherung finanziert“, stellt Schaffert fest, der selbst viele Jahre lang als Krankenhausarzt tätig war.

Quelle: Klinikverbund Hessen e. V.

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