Offener Brief der DGfM zu geplanten normativen Eingriffen ins DRG-System
Hockenheim. Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) hat in einem offenen Brief erhebliche Bedenken zum kürzlich veröffentlichten Vorschlagskatalog von OPS-Kodes für die Entwicklung eines Hybrid-DRG-Kataloges für 2026 geäußert. Der Vorstand hat in der Klausurtagung der DGfM vom 8. bis 10. Mai 2025 aus gegebenem Anlass und aufgrund des extremen Zeitdruckes die aktuell geplanten normativen Eingriffe ins DRG-System analysiert und bewertet. Im Ergebnis seien dringend solche normativen Eingriffe zu unterlassen, da dadurch das DRG-System gesprengt werden würde. Die Folgen für das deutsche Gesundheitssystem und die deutsche Krankenhauslandschaft seien in keinster Weise absehbar. Die gesetzlich formulierten Vorgaben seien in dieser Form nicht umsetzbar, bauten massiv die Bürokratie auf und zwängen die Kliniken, stationäre Leistungen zum Discounttarif anbieten zu müssen.
Kernpunkte der Kritik:
- Der vorgeschlagene Leistungskatalog basiert nur auf OPS-Kodes ohne Falldatenbezug, was eine differenzierte Einschätzung der Schweregrade unmöglich macht.
- Die Kalkulation der neuen Hybrid-Fallpauschalen auf die bis zu zwei Verweildauertage erweiterte Fallmenge wird als objektiv unmöglich eingestuft.
- Die DGfM sieht die Gefahr eines parallelen, sehr detaillierten Fallpauschalensystems mit unabsehbaren Folgen für das verbleibende stationäre System.
- Die geforderte kurzfristige Lieferung umfassender ergänzender Daten durch die Krankenhäuser wird als illusorisch betrachtet.
- Die Fachgesellschaft warnt vor einer Nichthandhabbarkeit des Systems in der Praxis aufgrund zu vieler zu berücksichtigender Parameter.
- Es wird eine erhebliche Patientengefährdung bei der „Hybridisierung“ von Leistungen befürchtet, die laut Behandlungsleitlinien nicht ambulant erbringbar sind.
Die DGfM fordert, normative Eingriffe in das System zu unterlassen und stattdessen die bisherige Kurzliegersystematik im Fallpauschalenkatalog weiterzuentwickeln. Sie schlägt vor, den Zugang von niedergelassenen Ärzten zur Kurzliegerbehandlung durch konsequente Nutzung der Belegarztsystematik zu ermöglichen.
Die Begründungen und Empfehlungen wurden im offenen Brief zusammengefasst, der an das Bundesministerium für Gesundheit, GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und Institut des Bewertungsausschusses Gesellschaft bürgerlichen Rechts versandt wurde.
Den offenen Brief finden Sie auf der Website der DGfM.
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