Beim Blick auf das geplante Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird deutlich, dass das Gesundheitswesen auf der Stelle tritt. Die dringend notwendige Krankenhausreform unter der Leitung des Bundesgesundheitsministers zielt darauf ab, strukturelle Herausforderungen anzugehen und Ressourcen effizienter einzusetzen. Doch es fehlt ein verbindlicher Zeitplan und klare Leitplanken. Die Unsicherheit bei den Akteuren im Gesundheitswesen ist groß, da die Unterschiede zwischen Bundes- und Landespolitikern zu vielfältig sind, um einen Konsens zu finden.
Fortschritte auf Landesebene
Dann doch lieber wie Nordrhein-Westfalen, der Vorreiter der Krankenhausreform auf Landesebene, weiter vorangehen. Mit der Leistungsgruppenbestimmung in der Krankenhausplanung hat NRW einen wichtigen Schritt gemacht und passt den Katalog der Leistungsgruppen an die realen Bedarfe in der Region an. Diese Konzentration auf Länderebene und das Clustermanagement sind klare Empfehlungen für alle Bundesländer, um nachhaltige Strukturen zu schaffen. Die Länder können insbesondere die Grund- und Regelversorgung sowie die Hilfsfrist bei Rettungseinsätzen eigenständig verbessern.
Finanzierung und Wettbewerbsverzerrung
Die Finanzierung der Krankenhäuser bleibt ein zentrales Problem. Die jährliche Erhöhung der Landesbasisfallwerte als Grundlage für die Vergütung von Krankenhausleistungen kann keine Dauerlösung sein, viele kleinere Krankenhäuser bangen bereits um ihre Existenz. Eine kluge finanzielle Umverteilung ist erforderlich, um die erheblichen Kostensteigerungen durch höhere Tarife und gestiegene Energiepreise zu bewältigen. Zudem wird die Wettbewerbsverzerrung durch staatliche Unterstützung kommunaler Krankenhäuser kritisch gesehen. Rechtliche Verfahren in Berlin und Frankfurt könnten hier Klarheit schaffen.
Der vom BMG angekündigte 50 Milliarden Euro schwere Transformationsfonds klingt vielversprechend, doch das Geld soll erst ab 2026 fließen. Da stellt sich vielen die Frage: Warum erst so spät? Und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) drängt sich gleichzeitig die Frage auf, warum sie auf Bundesebene für die Finanzierung aufkommen sollen. Genau hier gilt es anzusetzen: Die Kostenträger müssen in die Gestaltung der Finanzierung eingebunden werden. Und zwar möglichst konkret: Für welche Leistungsgruppen sind die Krankenkassen bereit, Geld in die Hand zu nehmen? Nur so wird mit vereinten Kräften auf den Weg gebracht, was sich zu einer neuen und nachhaltigen Versorgungsstruktur für alle Beteiligten entwickeln kann.
Sektorenübergreifende Zusammenarbeit
In den letzten Jahren wurde die Versorgung zunehmend vom stationären in den ambulanten Bereich verlagert, was politisch gewollt ist und bei den Patienten Anklang findet. Dies führt jedoch zu sinkenden Zahlen und Umsatzverlusten im stationären Bereich. Krankenhäusern fehlt es an Ermächtigungen, um selbst umfangreiche ambulante Leistungen anzubieten, was den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugutekommt.
Auch regulatorisch ist die ambulante Versorgung im Krankenhaus nicht geklärt. Dabei wäre dies doch ein Wettbewerb, dem sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stellen können. Das Problem: Es gibt aktuell zu wenig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, und auch der Nachwuchs ist nicht in Sicht. Bis sich da etwas grundlegend ändert, laufen die Zentralen Notaufnahmen in den Krankenhäusern weiter über, wenn der Ärztliche Notdienst über die KV-Praxen nicht ausreichend abgedeckt ist.
Stärkung der Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bietet die besten Voraussetzungen für ein funktionierendes System. Der Gesetzgeber gibt den rechtlichen Rahmen vor, während die Akteure im Gesundheitswesen Entscheidungen in Eigenregie treffen. Wer also Gesundheitsleistungen bezahlt und bereitstellt, spricht sich untereinander ab – ohne dass der Staat selbst in konkrete operative Fragestellungen eingreift. Doch das bewährte Prinzip der Selbstverwaltung innerhalb unseres dualen Gesundheitssystems kann nur funktionieren, wenn die Selbstverwaltung in ihren Aufgaben nicht beschnitten wird. Eine klare Forderung lautet daher, die Selbstverwaltung zu stärken und künftig intensiver an Gesetzgebungsprozessen zu beteiligen.
Angepasster Artikel aus KU Gesundheitsmanagement Ausgabe 06-2024
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Autoren: Axel Bindewalt und Harald Maas