Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nimmt Bezug auf die jüngste Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, die sich mit der Kalkulation der sogenannten Hybrid-DRG befasst.