Düsseldorf. Angesichts des steigenden Arbeitsaufkommens in der Pflege warnt die Pflegekammer NRW das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) davor, Pflegefachpersonen mit Aufgaben zu belasten, die nicht im Sinne einer optimalen Pflege sind.

Berlin. Nach nunmehr fünf ergebnislos zu Ende gegangenen Verhandlungsrunden des Marburger Bundes mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sollen die Mitglieder in den kommunalen Kliniken von heute bis zum 16. Dezember in einer Urabstimmung darüber befinden, ob im neuen Jahr umfangreiche Arbeitskampfmaßnahmen der Ärztinnen und Ärzte im Sinne eines Vollstreiks stattfinden werden.

Berlin. Die Ärztinnen und Ärzte des Städtischen Klinikums Dresden haben am Donnerstag mit einem ganztägigen Warnstreik auf das inakzeptable Arbeitgeberangebot in den bundesweiten Tarifverhandlungen zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) reagiert.

Hannover. Die Verhandlungen über die Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) zwischen der Gewerkschaft Verdi, dem Wissenschaftsministerium des Landes Niedersachsen und der MHH haben den nächsten großen Schritt genommen.

Berlin. Die Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind auch in der vierten Verhandlungsrunde ohne greifbares Ergebnis geblieben.

Berlin. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben am 7. Oktober 2024 den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser gemeinsam verabschiedet.

Nürnberg. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) nimmt Bezug auf die jüngste Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag, die sich mit der Kalkulation der sogenannten Hybrid-DRG befasst.

Berlin. Auch die dritte Runde der Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist ergebnislos verlaufen.

Berlin. Nach der Einführung des Hybrid-DRG (hDRG) Vergütungssystems für alle Leistungsträger im stationären und ambulanten Bereich stellt sich für viele Leistungserbringer die Frage, wie diese Pauschalvergütung berechnet wurde und welche Leistungen sie genau umfasst.