Düsseldorf. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat sich bei der Anhörung im Landtag am 29. Oktober 2025 deutlich gegen eine im Juli 2025 geänderte Regelung des Justizministeriums NRW ausgesprochen: Der geänderte Erlass legt fest, dass die Amtshilfe durch den Justizvollzug nur noch eingeschränkt erfolgt.