Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Triage-Gesetzgebung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.
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Berlin. Der Marburger Bund begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2025, mit dem der im Jahr 2022 eingefügte § 5c des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde.
