Zweites Anhörungsverfahren im Rahmen der neuen Krankenhausplanung gestartet
Düsseldorf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) gestartet ist, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun die zweite Anhörungsphase für die weiteren 60 Leistungsgruppen der Krankenhausplanung eingeleitet. Alle am Verwaltungsverfahren beteiligten Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung haben dazu ein Schreiben erhalten, das über die Planungen des Gesundheitsministeriums für diese Leistungsgruppen informiert. Damit liegen ihnen die Überlegungen des Gesundheitsministerium vor, ob und mit welchem Umfang künftig ein Krankenhaus diese 60 Leistungsgruppen künftig erbringen soll. Die Beteiligten haben auch bei dieser Anhörung die Möglichkeit, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Die Frist endet am 11. August 2024.
„Ein wesentliches Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen und nicht jedes Krankenhaus kann alles gleich gut machen. Ich bin davon überzeugt, dass nur durch mehr Abstimmung und Kooperation der Krankenhäuser untereinander die knappen Ressourcen bestmöglich eingesetzt und qualitativ hochwertige Schwerpunkte gebildet werden können. Deshalb muss es bei komplexeren Leistungsgruppen, wie beispielsweise komplizierten Krebsbehandlungen, teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. Nur so wird es gelingen, die bestmögliche stationäre Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erzielen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Wichtig zu wissen: Die Anhörungsschreiben sind noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser. Das heißt: Noch gibt es keine Entscheidungen dazu, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Das Gesundheitsministerium wertet zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und trifft anschließend auf dieser Basis die Entscheidungen zu den Leistungsportfolios. In ihrer Stellungnahme können die Beteiligten (Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung) ihre Auffassung zur geplanten Verteilung der Leistungsgruppen mitteilen, den Konsens zu dem Vorschlag des MAGS erklären oder weitere Argumente oder Dokumente zu den gestellten Anträgen vorlegen.
Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten. Die Landesregierung wird die notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen. Allein für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sollen in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Anhörungsschreiben können auf der Website des Gesundheitsministeriums abgerufen werden unter: https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-anhoerungsverfahren
Quelle: Landespresse- und Informationsamt
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