Sächsische Krankenhäuser begrüßen Initiative
Leipzig. Die Ursache für überlange Anerkennungsverfahrensdauern von zum Teil über drei Jahren ist häufig die Gleichwertigkeitsprüfung anhand einer Vielzahl eingereichter Dokumente und Unterlagen in amtlich beglaubigter Übersetzung. Die beiden Länder fordern, dass der Antragstellende auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und sich sogleich zur Kenntnisprüfung anmelden kann. Mit dieser Kenntnisprüfung können Antragstellende nachweisen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Der Entschließungsantrag im Bundesrat sieht vor, dass die Kenntnisprüfung künftig den Regelfall darstellt und dafür bundeseinheitliche Vorgaben geschaffen werden. Außerdem sollen Dokumente im Anerkennungsverfahren auch ausschließlich elektronisch eingereicht werden dürfen. Um die Patientensicherheit zu wahren, muss dabei die Echtheit sowie inhaltliche Richtigkeit an Eides statt versichert werden. Derzeit sind bestimmte Unterlagen zwingend in analoger Form einzureichen, was die Verfahren erheblich verkompliziert und verlängert.
„Der Fachkräftemangel im medizinischen Bereich ist bereits jetzt eine große Herausforderung und wird sich in Zukunft erheblich verschärfen. Um auch in Zukunft die medizinische Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen sicherstellen zu können, brauchen wir dringend auch ausländische Ärztinnen und Ärzte. Die Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Abschlüsse sind lang und mit vielen bürokratischen Hürden versehen. Die Bundesratsinitiative kann dazu beitragen, dass Verfahren einfacher, effektiver und schneller werden“, so Friedrich München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Laut Sächsischer Landesärztekammer sind derzeit 3.278 ausländische Ärztinnen und Ärzte aus 106 Nationen in Sachsen gemeldet.
Quelle: KHG Sachsen
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