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Echte Pflegeautonomie, verbindliche Mitbestimmung und Digitalpaket Pflege!

Pflegemanagement

Echte Pflegeautonomie, verbindliche Mitbestimmung und Digitalpaket Pflege!

Aus der Praxis

3 MIN

Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zum Entwurf eines Geset-zes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Berlin. Der Bundesverband Pflegemanagement (BVPM) begrüßt in seiner Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass der Entwurf an zentralen Stellen präzisiert und ergänzt werden muss, um eine tatsächliche Stärkung der Pflegeberufe zu er-reichen.

Der BVPM fordert insbesondere die konsequente Verankerung pflegeautono-mer heilkundlicher Aufgaben, eine verbindliche Mitbestimmung der maßgebli-chen Pflegeorganisationen auf Bundesebene sowie ein sektorübergreifendes Digital- und Finanzierungsfundament für die Profession Pflege.

„Pflege ist kein Anhängsel ärztlicher Diagnostik, sondern eine eigenständige Profession mit eigener Verantwortung, eigenen Aufgaben und einer klaren Versorgungslogik“, erklärt Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundes-verbands Pflegemanagement. „Nur wenn Pflegefachpersonen ihre Kompeten-zen eigenständig und rechtlich abgesichert einsetzen können, gelingt es uns, Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Attraktivität des Berufs nachhal-tig zu steigern.“

Der BVPM fordert, den § 15a SGB V so zu gestalten, dass pflegeautonome heilkundliche Aufgaben eindeutig beschrieben und rechtlich abgesichert wer-den. Ergänzend müsse § 28 SGB V angepasst werden, um pflegerische Heil-kunde explizit zu verankern. „Die Pflege braucht keine erweiterte Delegation, sondern einen klar definierten eigenen Verantwortungsbereich im Rahmen heilkundlicher Aufgaben“, betont Lukuc.

Darüber hinaus müsse die Rolle der maßgeblichen Pflegeorganisationen in § 8 Abs. 3c SGB XI verbindlich mitgestaltend festgeschrieben werden. Die bis-herigen Rechte seien nicht ausreichend, um pflegewissenschaftlich fundierte Entscheidungen sicherzustellen. Der BVPM fordert, die Ergebnisse des BAPID-Projekts (Bildungsarchitektur Pflege in Deutschland) als verbindliche Grundlage für die Entwicklung eines Muster-Scope-of-Practice heranzuzie-hen.

„Beteiligung auf Augenhöhe bedeutet, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen aktiv mitzugestalten – nicht lediglich im Nachhinein Stellung zu nehmen“, so Lukuc weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt für den BVPM auf der Digitalisierung der Pflege. Pflege brauche endlich ein eigenes, strukturiertes Digitalpaket mit ver-bindlichen Daten- und Interoperabilitätsstandards. Pflegeeinrichtungen müss-ten – analog zum Krankenhauszukunftsgesetz – eine dauerhafte Finanzierung für digitale Infrastruktur, Lizenzen, Schulungen und IT-Sicherheit erhalten.

„Pflegekompetenz entfaltet ihre volle Wirkung nur dann, wenn sie auch digital sichtbar und messbar ist“, erklärt Lukuc. „Wir müssen endlich die strukturellen Voraussetzungen schaffen, damit pflegerische Daten erfasst, ausgewertet und genutzt werden können. Nur so wird Pflege als gleichwertiger Teil der Gesund-heitsversorgung wahrgenommen – fachlich, politisch und ökonomisch.“

Darüber hinaus spricht sich der BVPM für eine Stärkung präventiver Ansätze aus. Pflege müsse deutlich früher in die Gesundheitsversorgung eingebunden werden – lange bevor Pflegebedürftigkeit entsteht. Dafür brauche es bundes-einheitliche Regelungen für das Berufsbild der Community Health Nurse sowie die Möglichkeit, Präventionsempfehlungen zukünftig als Verordnung auszu-stellen.

Auch in der Ausbildung müsse das Gesetz modernisiert werden. Staatliche Prüfungen sollten in Form strukturierter klinischer Prüfungen (OSCE) erfolgen. Ärztliche Mitprüfung sei nur dort notwendig, wo sie fachlich begründet ist.

Der Bundesverband Pflegemanagement fordert zudem eine konsequentere Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzung im Sinne einer echten Pflegeautono-mie. Pflege dürfe nicht länger auf eine Ausführungs- oder Delegationslogik re-duziert werden. Notwendig seien pflegewissenschaftlich fundierte Aufgaben-profile, digitale Infrastruktur und eine verbindliche Mitbestimmung, um Pflege im System dauerhaft wirksam zu machen.

„Wenn wir die Pflege wirklich stärken wollen, dann müssen wir ihr Kompetenz, Mandat und Mittel geben“, fasst Lukuc abschließend zusammen. „Das vorlie-gende Gesetz kann ein Meilenstein werden – wenn der Gesetzgeber den Mut hat, Pflege endlich als gleichberechtigte Profession zu behandeln.“

Quelle: Bundesverband Pflegemanagement e.V.

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