Krankenhausträger sehen sich signifikanten Veränderungen der Versorgungslandschaft gegenüber. Der Transformationsfond bietet dabei die Möglichkeit der Förderung von strukturverändernden Maßnahmen und stellt zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 50 Milliarden Euro über die nächsten 10 Jahre bereit. Wie können sich die Träger der akutstationären Versorgung proaktiv auf Veränderungen einstellen und Mittel aus dem Transformationsfond nutzen?
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes wird sich die stationäre Versorgungslandschaft in Deutschland verändern. Zu den wesentlichen Zielen der damit nun gesetzten Krankenhausreform gehört die Sicherung einer flächendeckend hohen Behandlungsqualität durch die Einführung einheitlicher Leistungsgruppen und Qualitätskriterien sowie eine zukunftssichere Klinikversorgung durch die Entwicklung des Vergütungssystems hin zu einer Vorhaltevergütung. Zur Förderung der dadurch entstehenden Umstrukturierungsprozesse in der Krankenhauslandschaft wird ein Transformationsfond eingerichtet, der über eine Laufzeit von 10 Jahren mit bis zu 50 Milliarden Euro ausgestattet werden soll.
Förderung der Konzentration und Spezialisierung in der Krankenhauslandschaft
Der Transformationsfond stellt Mittel für Vorhaben zur Verfügung, die die Konzentration und Spezialisierung von Versorgungskapazitäten anstreben. Die Vorhaben sollen dabei nicht auf den Erhalt bestehender Strukturen abzielen, sondern tatsächliche Verbesserungen in der Versorgungssituation darstellen. Hierzu zählen Vorhaben zur Konzentration von akutstationären Leistungen, der Schließung eines Standortes oder von Teilen eines Krankenhauses, die Umstrukturierung eines Standortes in eine sektorübergreifende Versorgungseinrichtung und die Bildung regional begrenzter Verbünde. In einigen Fördervorhaben sind, unter anderem, nicht nur Bau- und Schließungskosten, sondern auch Kosten für notwendige Digitalisierungsvorhaben förderfähig.
Zur weiteren Spezialisierung der Versorgung werden Digitalisierungsvorhaben gefördert, darunter die Bildung von telemedizinischen Netzwerkstrukturen und die Schaffung der Voraussetzungen für robotergestützte Telechirurgie. Die Bildung von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen und die Bildung integrierter Notfallstrukturen sind ebenfalls förderfähig.
Der Transformationsfond hat darüber hinaus das Ziel, zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Pflegeberufe zu schaffen. Hierbei gilt die Einschränkung, dass diese grundsätzlich nur dann förderfähig sind, wenn sie in Verbindung mit einer standortübergreifenden Konzentration von Versorgungskapazitäten oder der Bildung von regionalen Verbünden stehen.
Finanzierung ist umstritten
Unter der Voraussetzung des Beschlusses der Rechtsverordnung im Bundesrat im Februar 2025 besteht die Möglichkeit der Antragsstellung durch die Bundesländer beim Bundesamt für Soziale Sicherung bereits zum zweiten Halbjahr 2025. Strittig bleibt die Finanzierung, insbesondere vor dem Hintergrund der dualen Finanzierung aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten und aus Mitteln der Bundesländer. Die Krankenkassen sehen eine Finanzierung aus Beitragsmitteln kritisch und kündigten die Prüfung rechtlicher Schritte an. Ein schnelles Inkrafttreten der Rechtsverordnung ist damit nicht abschließend gesichert.
Proaktiv auf Veränderungen zugehen
Obwohl die Frage der Finanzierung der Transformation der stationären Versorgung damit noch nicht abschließend beantwortet ist, wird sich die Versorgungslandschaft durch die Krankenhausreform nachhaltig verändern. Es ist jetzt Aufgabe der Bundesländer und ihrer jeweiligen Krankenhausplanungsbehörden, die Reform umzusetzen.
Für Träger der Versorgungsstrukturen gilt es, sich frühzeitig auf die bestehenden Veränderungen vorzubereiten und entsprechende Handlungsoptionen zu entwerfen. Hierzu können medizinstrategische Konzepte die Versorgungsrelevanz eines Trägers evaluieren und mögliche Szenarien nach den Fördertatbeständen bewerten. Der Transformationsfond fordert zudem den Nachweis über die Prüfung des Insolvenzrisikos bzw. das Testat eines Wirtschaftsprüfers als Voraussetzung einer Antragsstellung. Der frühzeitige Austausch mit den Planungsbehörden bezüglich möglicher Strukturveränderungen kann hilfreich sein, um auch kurzfristig bereits in 2025 Mittel aus dem Transformationsfond nutzen zu können.
Autor: Rouven Daunke, Assistant Manager, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Erschienen in: KU Gesundheitsmanagement 03/2025
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