Verbesserung der Patientenversorgung durch gemeinsame Entscheidungen
Köln. Die GQMG setzt sich ein für die Einführung von Shared Decision Making in der gesamten medizinischen Regelversorgung in Deutschland, ambulant und stationär. Medizinische Institutionen (Kliniken, MVZ) und Arztpraxen sollten einen Impuls dazu erhalten. Das kann durch eine verpflichtende Vorgabe geschehen oder durch einen finanziellen Anreiz.
Shared Decision Making gibt medizinische Entscheidungen demjenigen in die Hand, den sie zuallererst betreffen: dem Patienten. Gemeinsam erarbeiten Ärztin und Patient die möglichen Optionen einer Behandlung. Vor- und Nachteile einer Intervention und ihrer Alternativen werden ebenso erörtert wie die Konsequenzen, wenn auf die Behandlung verzichtet wird. Der Patient wird aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen. Das ergänzt sehr strukturiert die klassische Aufklärung und Einwilligung. Dabei kommen ausformulierte Entscheidungshilfen zu einzelnen Diagnosen zum Einsatz. Die Entscheidung treffen Patient und Ärztin gemeinsam innerhalb des medizinisch vorgegebenen Rahmens.
Die breite Einführung von Shared Decision Making bietet die Chance, durch abgewogene und eigene Entscheidung des Patienten seine Zufriedenheit zu steigern. Die Ergebnisqualität und die Patientsicherheit in der Behandlung steigen, weil die aktiv und selbst getroffene Entscheidung eine höhere Adhärenz (Einhaltung der gemeinsam besprochenen Therapie) zur Folge hat. Patienten sind besser informiert über mögliche Entwicklungen: Sie sind sicherer im Umgang mit der Krankheit und möglichen Beschwerden, stationäre Notfalleinweisungen gehen zurück. Der Verzicht auf eine Behandlung ist in manchen Fällen und für manche Patientinnen die mutigere, aber bessere Entscheidung. Ärzte stehen weniger unter Zugzwang, eine maximale Versorgung durchzuführen, wenn eine Patientin informiert, bewusst und dokumentiert darauf verzichtet. Diese drei Aspekte verbessern die Versorgung, vermeiden Überversorgung und bewirken eine Kostenersparnis.
Für eine solche Einführung in die Regelversorgung gilt:
- Bestehende Vorgaben zu Aufklärung und Einwilligung werden dadurch nicht abgelöst oder eingeschränkt, sondern der Prozess wird erweitert und der Patient intensiver einbezogen.
- Der Vertrieb von Schulungs- und Trainingsmaterial sowie der Nachweis der Einführung von Shared Decision Making darf nicht auf bestimmte Anbieter am Markt beschränkt sein, sondern muss anbieterneutral gefordert werden.
- Eine regelmäßige Evaluation der Einführung ist in einer mehrjährigen Startphase notwendig.
- Das Verfahren muss auch in der ärztlichen und pflegerischen Ausbildung berücksichtigt werden.
Die GQMG erwartet, dass sich die Patientenversorgung in Deutschland durch Shared Decision Making verbessert und gleichzeitig Kosten gespart werden.
Quelle: GQMG
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