Düsseldorf. Das Pflegeneuordnungsgesetz verspricht Reformen – liefert aber keine. Während Pflegebedürftige und pflegende Angehörige künftig stärker belastet werden sollen, bleibt die strukturelle Stärkung der professionellen Pflege erneut aus. Die Pflegekammer NRW fordert deshalb echte Transforma-tion und pflegerische Teilhabe.

Kreis Minden-Lübbecke. Die Mühlenkreiskliniken stellen ihre Finanz- und Controllingstrukturen neu auf: Nadine Steinrücken (47) übernimmt die Leitung des neu geschaffenen Geschäftsbereichs Finanzen und Controlling.

Quedlinburg. Mit einem Gesamtvolumen von rund 39 Millionen Euro geht der Landkreis Harz an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, um eine ernsthafte Gefährdung der medizinischen Versorgung für rund 207.000 Menschen in einer zentralen Versorgungsregion und im Versorgungsgebiet West in Sachsen-Anhalt abzuwenden.

Berlin. Angesichts der demografischen Herausforderung mit einer wachsenden Zahl älterer Menschen, die mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, muss das Gesundheitssystem alle Potentiale ausschöpfen, um die Versorgung effizienter zu gestalten.

Eine aktuelle Pressemitteilung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 R) trifft die Krankenhäuser wie ein Paukenschlag. Kooperationen auf Honorarbasis zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen werden nahezu unmöglich gemacht.

Düsseldorf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung stellt für ihr „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2026 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich nachzukommen.

Hockenheim. Im Rahmen der Krankenhausreform und der geplanten Investitionen in die Infrastruktur entstehen neue Versorgungsstrukturen – etwa durch die Zusammenlegung mehrerer Standorte oder den Neubau ganzer Krankenhäuser.

Berlin. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland warnt eindringlich vor den Folgen eines Antrags zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), über den heute eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfindet.

Berlin. Bis zum 1. November 2025 muss das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) festlegen.