Quedlinburg. Mit einem Gesamtvolumen von rund 39 Millionen Euro geht der Landkreis Harz an die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit, um eine ernsthafte Gefährdung der medizinischen Versorgung für rund 207.000 Menschen in einer zentralen Versorgungsregion und im Versorgungsgebiet West in Sachsen-Anhalt abzuwenden.

Eine aktuelle Pressemitteilung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 13.11.2025 – B 12 BA 4/23 R) trifft die Krankenhäuser wie ein Paukenschlag. Kooperationen auf Honorarbasis zwischen Krankenhäusern und Arztpraxen werden nahezu unmöglich gemacht.

Düsseldorf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung stellt für ihr „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2026 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Hockenheim. Im Rahmen der Krankenhausreform und der geplanten Investitionen in die Infrastruktur entstehen neue Versorgungsstrukturen – etwa durch die Zusammenlegung mehrerer Standorte oder den Neubau ganzer Krankenhäuser.

Berlin. Der Katholische Krankenhausverband Deutschland warnt eindringlich vor den Folgen eines Antrags zur Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), über den heute eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags stattfindet.

Berlin. Bis zum 1. November 2025 muss das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) festlegen.

Magdeburg. Mit Aufhebung des Eigenverwaltungsverfahrens schließen die Pfeifferschen Stiftungen ihre Sanierung erfolgreich ab.

Hannover. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, ihre aktuellen Sparpläne im Gesundheitswesen nicht einseitig auf Kosten der Krankenhäuser umzusetzen.