Zu den Herausforderungen der anstehenden Tarifsteigerungen für Beschäftigte der Krankenhäuser erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß: „Die Beschäftigten der Krankenhäuser haben sich die am 1. März wirksam werdenden Tarifsteigerungen mehr als verdient. […]“

Gerade Klinikärzte sind aktuell je nach Einsatzbereich mit langen Arbeitszeiten belastet – doch gelten auch für sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitrechts. Diese wurden fast unbemerkt von der Öffentlichkeit während der Corona-Krise „nach oben“ angepasst, sodass die Arbeitszeiten von Ärzten und Pflegekräften aktuell auch länger sein dürfen als vor der Krise.