Auch außerhalb psychiatrischer Kliniken kann es im Einzelfall erforderlich sein, einen Patienten ausnahmsweise fixieren zu müssen.
Beitragstyp: Artikel
Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde beschlossen, dass ein großer Teil der aktuell über die DRG vergüteten Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System herausgelöst und zukünftig gesondert vergütet wird. Dem Pflegepersonalstärkungsgesetz stimmte der Bundesrat am 23. November 2018 mehrheitlich zu. Zum 1. Januar 2019 ist es in Kraft getreten. Das Ziel ist, die Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von den Fallpauschalen zu vergüten.
Auf was gilt es zu achten?
Darauf ist zu achten!
Vom richtigen Geben und Nehmen
Spontankontrollen helfen dabei, Bestimmungen einzuhalten.